Sortenschutz

Mit dem Sortenschutz können Sorten geschützt werden, die unterscheidbar, homogen, beständig und neu sind. Die Erteilung erfolgt nach einer Prüfung durch amtseitige Anbauversuche oder anderer geeigneter Untersuchungen. Die Schutzdauer beträgt für Bäume und Reben sowie für Hopfen und Kartoffeln 30 Jahre, bei allen übrigen Arten 25 Jahre ab Erteilung des Sortenschutzes.

Das Sortenschutzrecht bewirkt, dass die Erzeugung oder Vermehrung, die Aufbereitung zum Zwecke der Vermehrung, das Anbieten zum Verkauf, der Verkauf oder das sonstige In-Verkehr-Bringen, die Ausfuhr, die Einfuhr und die Aufbewahrung für die oben genannten Zwecke der Zustimmung des Rechteinhabers bedürften, ausgenommen diese Handlungen finden im privatem Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken, zu Versuchszwecken oder zum Zwecke der Schaffung neuer Sorten statt.